Schutzrechtliche Situation (Stand 2025)
Die Wortuhr – Ein kurzer historischer Abriss
Das Konzept der Wortuhr existierte bereits vor 2005 – die Idee, Zeit in Worten statt in Ziffern anzuzeigen, war ein früher Traum von Uhrendesignern und Künstlern. 2007 brachten die deutschen Designer Biegert und Funk die kommerzielle Ikone QLOCKTWO auf der Designmesse Milan Design Week auf den Markt. Diese raffinierte Umsetzung einer 11×10-Buchstabenmatrix, die die Uhrzeit Wort für Wort erleuchtet (z.B. "ES IST ZWANZIG NACH VIER"), fand weltweite Anerkennung und wurde zum Design-Klassiker. 2009 meldeten Biegert & Funk ihre spezifische technische Implementierung zum Patent an – nicht das Konzept als solches, sondern ihre patentierte Ausgestaltung der Wortuhr-Technologie.
Übersicht der Patentfamilie
Für die zentrale Wortuhr-Erfindung von Biegert & Funk ist das maßgebliche Patent im Kern bereits ausgelaufen bzw. läuft weltweit in diesen Jahren aus. Die Patentfamilie umfasst DE202009017703U1 / US9041632B2 ("Device for displaying a text message") mit Priorität aus dem Jahr 2009. Laufzeit des Hauptpatents
Technische Patente
- Grundsätzliche Laufzeit: 20 Jahre ab Anmeldetag
Für eine 2009er Anmeldung: reguläres Laufzeitende um 2029
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Nationale Teile können früher erlöschen durch:
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Nichtzahlung von Jahresgebühren
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Vorzeitige Aufgabe des Schutzes
Bereits ausgelaufene Schutzrechte
Deutsches Gebrauchsmuster DE202009017703U1
Anmeldung: 29.12.2009 Maximale Laufzeit: 10 Jahre (gesetzliche Höchstdauer für Gebrauchsmuster in Deutschland) Ablauf: 30.12.2019 (sicher abgelaufen) Status: In Deutschland besteht aus diesem Gebrauchsmuster kein technischer Schutz mehr
Konsequenz
Die im Gebrauchsmuster beschriebenen technischen Merkmale (feste Buchstabenmatrix, Ansteuerung zur Bildung von Uhrzeit-Texten) sind in Deutschland nicht mehr exklusiv Biegert & Funk vorbehalten.
Andere Länder
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Einzelne nationale Teile der Patentfamilie können durch Nichtzahlung der Jahresgebühren bereits vor Ablauf der 20 Jahre erloschen sein
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Für verbindliche Auskunft: Einsicht in jeweilige Patentregister (DPMA, EPA, USPTO) erforderlich
Noch laufende Schutzrechte
US-Patent US9041632B2
- Priorität: 2009
Reguläre Laufzeit: bis ca. 2029 (wenn Jahresgebühren gezahlt werden)
Neuere Patente
EP3396656A1 / US20180314126A1 ("Display Device with E-Paper-Front")
- Anmeldedatum: ca. 2016
Laufzeit: bis ca. 2036 (bei fortlaufender Gebührenzahlung)
- Betrifft: Spezielle E-Paper-Varianten und neuere Steuerkonzepte
US-Design-Patente (Erscheinungsbild)
USD681483 S ("Watch") USD744862 S ("Matrix clock")
- Laufzeit: jeweils 15 Jahre ab Erteilung
Schutzgegenstand: Das optische Erscheinungsbild der QLOCKTWO
Was ist erlaubt
Freie Nutzung in Deutschland
Die technische Lehre des abgelaufenen deutschen Gebrauchsmusters darf frei genutzt werden:
Erlaubt
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Herstellung eigener Wortuhren mit Buchstabenmatrix-Konzept
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Verwendung der Grundidee "Matrix fester Zeichen + Steuerung zur Bildung von Uhrzeittexten"
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Entwicklung, Herstellung und Vertrieb in Deutschland
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Freie Gestaltung eigener Wortauswahl und Layout-Designs
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Eigene technische Ausgestaltung (Schaltung, Software, Matrix-Layout)
Praktisches Beispiel CharGraph
Ein Bausatz mit diesen Merkmalen ist in Deutschland grundsätzlich zulässig:
- Vom Käufer frei wählbare Wortanordnung
- Minutenanzeige unterhalb (statt in den Ecken)
- Fixe kompakte Größe (18×18 cm)
- Eigenständiges Design und Layout Was weiterhin zu beachten ist
Weiterhin geschützt
1. Neuere/andere Patente
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Speziellere Display-Lösungen (E-Paper-Varianten)
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Besondere Steuerungskonzepte
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Technische Verbesserungen mit späteren Anmeldedaten
Keine 1:1-Übernahme von Anspruchsmerkmalen noch laufender Patente
2. Designschutz (Geschmacksmuster)
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Die spezifischen visuellen Gestaltungen von QLOCKTWO sind durch Geschmacksmuster für die EU geschützt
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Formgebung, Look, Proportionen der QLOCKTWO
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Charakteristische Typografie und Frontplatten-Design
Erforderlich: Erkennbar eigenständiges Design wählen
3. Urheberrecht
Das Design genießt Urheberrechtsschutz bis 70 Jahre nach Tod der Gründer
- Betrifft: Gesamtanmutung und künstlerische Gestaltung
4. Markenschutz
Der Name "QLOCKTWO" und die Marke bleiben geschützt
- Logos und charakteristische Bezeichnungen sind geschützt
Erforderlich: Eigenständiger Name (z.B. "CharGraph" ist unkritisch)
Rechtssichere Umsetzung
Technische Ebene
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Eigene Schaltung und Software entwickeln
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Eigenes Layout der Buchstabenmatrix
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Eigene Minutenanzeige-Lösung
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Keine 1:1-Übernahme patentbeschriebener Details aus neueren Patenten
Gestalterische Ebene
Erkennbar eigenständiges Design wählen
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Andere Proportionen, Typografie, Materialanmutung
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Marken/Claims wie "QLOCKTWO" strikt meiden
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Optisch extrem ähnliche Frontplatten vermeiden
Namensgebung
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Eigenständige Produktbezeichnung (z.B. "CharGraph")
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Keine Verwendung geschützter Bezeichnungen
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Keine Verwechslungsgefahr erzeugen
Fazit Technisches Prinzip: Frei verwendbar in Deutschland
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Die Grundidee "Wortuhr mit Buchstabenmatrix" aus dem abgelaufenen Gebrauchsmuster ist gemeinfrei
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Eigene Implementierungen sind zulässig
Design und Marke: Weiterhin geschützt
Jede Implementierung muss ein eigenständiges Design aufweisen
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Individuelle Buchstabenmatrix, eigene Wortauswahl, eigenes visuelles Erscheinungsbild
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Keine Nachahmung der geschützten QLOCKTWO-Optik
Empfehlung für ernsthafte Projekte
Bei kommerziellem Vertrieb im größeren Umfang empfiehlt sich eine aktuelle Schutzrechtsrecherche im jeweiligen Zielmarkt (DPMA, EPA, USPTO), um letzte länderspezifische Risiken auszuschließen.